Die Baumschutzverordnung wird immer von der jeweiligen Gemeinde
                            verfasst und regelt die Genehmigung von Schnittmaßnahmen an Bäumen.
                            Sie existiert zum Schutz der positiven Effekte von Bäumen in Siedlungsgebieten.
                            Im folgenden wird auf die Baumschutzverordnung in Nürnberg, Fürth und Erlangen verwiesen: 
                            
                            Nürnberg
                            Fürth
                            Erlangen